Eine Miszelle zum Eintrag Drohne im DWDS

Der  folgenden Kurzbeitrag  dient als Ergänzung zum Wörterbucheintrag des DWDS, (s. dort: Drohne). Zunächst wird der Entlehnungsprozess der heute geläufigen Bedeutung beschrieben. Im zweiten Teil des Beitrags werden die älteren Wortbedeutungen in Form einer kurzen Wortgeschichte beschrieben.

Unbemannte Fluggeräte, gemeinhin Drohnen genannt, haben in den letzten Jahren einen immer breiteren Anwenderkreis gefunden.  Zunächst nur im militärischen Bereich anzutreffen, haben ein gesunkener Preis und eine allgemein leichtere Verfügbarkeit dazu geführt, dass auch deren private Anwendung etwas Alltägliches geworden ist. Dies illustrieren beispielsweise die folgenden Belege aus den Textkorpora des DWDS:

Aufgrund sinkender Preise, Quadrocopter kosten mittlerweile weniger als 100 Euro, tauchen Drohnen immer öfter auf.

                                                                                                                             Der Spiegel, 28.11.2014 (online)

Drohnen werden vor allem für spektakuläre Luftaufnahmen eingesetzt.

                                                                                                                             Der Spiegel, 09.11.2015 (online)


Das ‚unbemannte Fluggerät‘

Im Sprachgebrauch des Luftverkehrsrechts wird nach dem Einsatz der Drohnen unterschieden zwischen Flugmodellen, die zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, und unbemannten Luftfahrtsystemen, wenn deren Nutzung zu anderen, beispielsweise gewerblichen Zwecken erfolgt. Rechtlich werden Drohnen, die zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, also nicht anders behandelt als die schon seit vielen Jahrzehnten verbreiteten Modellflugzeuge und Modellhubschrauber. In den offiziellen Sprachgebrauch insbesondere der Rechtssprache ist die Bezeichnung Drohne jedenfalls nicht vorgedrungen, und das gilt im Regelfall auch für alle anderen Sprachen, selbst das Englische, aus dem drone, also ‚Drohne‘, weithin entlehnt worden ist.

Auch die englische offizielle Bezeichnung unmanned aerial vehicle (‚unbemanntes Luftfahrzeug‘) ist – cum grano salis – für die meisten Sprachen sinngemäß Vorbild für einheimische Bildungen geworden, so für das Deutsche. Diese eher sperrige Bezeichnung wird in der Alltagssprache vieler Sprachen üblicherweise durch das englische Lehnwort ersetzt: Das Niederländische, Französische, Italienische und Türkische beispielsweise nutzen die Form drone, die im Polnischen, Slowakischen, Russischen, Kroatischen und Spanischen zu einem der englischen Form lautlich entsprechenden dron verkürzt worden ist.

Ausnahmen von dieser Entlehnung des englischen Wortes als Fremdwort, das natürlich in den Entlehnersprachen keine weitere Bedeutung besitzt, machen das Schwedische (drönare) und eben das Deutsche mit der Drohne: Hier entspricht die Bezeichnung des Fluggerätes zugleich der der ‚männlichen Honigbiene‘, so wie das auch im Englischen der Fall ist. Im Deutschen hat die Lautähnlichkeit zwischen der deutschen und englischen Bezeichnung also dazu geführt, dass die neue Bedeutung auf das verwandte Wort übertragen worden ist.


Die ‚männliche Honigbiene‘

Natürlich ist also die Bedeutung ‚männliche Honigbiene‘ viel älter als die technische Bedeutung. Die Bezeichnung Drohne übrigens, auch wenn in den Belegen zumeist die ‚männliche Honigbiene‘ gemeint ist, findet man seltener – aber zumindest auch – für die männlichen Tiere bei anderen sogenannten Stechimmen (Aculeata), zu denen auch Hummeln, Wespen und Ameisen gehören.

Ihr Name ist, was natürlich ihrem Fluggeräusch zu verdanken ist, dem Verb dröhnen verwandt: Beide Wörter gehen nach älterer Ansicht auf eine gemeinsame indogermanische Wurzel *dher- ‘murren, brummen, dröhnen’ zurück: Etymologisch gesehen ist die Drohne also ein ‚Brummendes‘.

Althochdeutsch ist die Drohne als trêno und im Mittelhochdeutschen als tren oder trien nachweisbar, eine Form, die sich auch bei den frühen Lexikographen der Neuzeit als tren oder trän erhalten hat:

fucus ein hummel, das sind die groszen binle die kein angel [Stachel] habend und nit arbeitend, ein trän

                                                                                                                                         Fries 589ᵇ (zit. nach 1DWB)

Alle diese älteren Belege sind noch Maskulina. Erst im 17. Jahrhundert findet sich hier das weibliche grammatische Geschlecht, wohl dem der Biene folgend. Nachdem aus dem älteren tren bzw. trän folgerichtig die Thräne wird (so z. B. bei Adelung nachgewiesen), setzt sich, nachvollziehbar befeuert durch den lautlichen Zusammenfall mit der (aus dem Auge fließenden) Träne seit dem 17. Jh. die niederdeutsche Lautung Drohne (mittelniederdeutsch drōne) durch:

drone eine binenart

                                       Schottel 1305 (zit. nach 1DWB)

Liegt die biologische Funktion der Drohnen zu dieser Zeit noch im Dunkeln, dämmert seit dem 18. Jahrhundert die Erkenntnis, dass es sich bei Drohnen um männliche Bienen handelt. Die Fachsprache reagiert darauf mit der männlichen Bildung der Drohn, die sich allerdings allgemeinsprachlich nicht durchsetzen konnte:

Die Drohne oder, wie die Imker sie nennen, der Drohn hat im Sozialgefüge des Bienenstaates einen bei aller Exklusivität nicht gerade wünschenswerten Status.

                                                                                                                        Süddeutsche Zeitung, 24.05.2013


Die ‚faule‘ Drohne

Allerdings hatte man schon früher bemerkt, dass sich Drohnen nicht am Einbringen des Honigs beteiligen (und gelegentlich wohl geschlussfolgert, dass Drohnen sich stattdessen der Brutpflege widmen würden, was durch die Bezeichnung Brutbiene belegt ist). Die „Faulheit“ der Drohnen wird schon im 16. Jahrhundert sprichwörtlich, als man anfing, auch einen Menschen, der faul ist, als Drohne zu bezeichnen:

tren ein fauler unnützer der ander leut arbeit vergebens nieszet

                                                                                                                                 Dasypod. 81ᵇ (zit. nach 1DWB)

Dieser Gebrauch allerdings war nie sonderlich häufig (vielleicht weil auch das Wort Drohne an sich schon nicht sehr häufig verwendet wurde) und verliert sich inzwischen wieder.


Die Emanzipation der Drohne

Das technische Gerät nun schließt nicht direkt an diesen Überlieferungsstrang der männlichen Biene an, sondern trägt wie gesagt seine englische Bezeichnung, die sicherlich nur aufgrund der engen lautlichen Verwandtschaft von drone und Drohne nicht als reines Fremdwort übernommen worden ist.

Auch die technische Drohne ist im übrigen ein ‘Brummendes’: To drone ist eines der Geräusche, die ein Flugzeug im Englischen machen kann, und insbesondere natürlich eines der kleinen, unbemannten Flugzeuge, die – sobald die Technik von Fern- und Selbststeuerung dazu ausgereift war – zunächst als militärische Übungsziele, als Zieldrohnen, für Luftabwehrschützen und Jagdpiloten benutzt wurden. In diesem Sinne wird die Bezeichnung drone im englischsprachigen Bereich noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts fassbar.

Von dort ausgehend, setzt sich die eingebürgerte Drohne nach dem Zweiten Weltkrieg unausweichlich auch im Deutschen durch, wo das Wort seit etwa 1970 zu einem Höhenflug ansetzt:

Speziell für die Aufklärungseinheiten der Heeresfliegerei entwickelten sie die Drohne MQM-57 A – einen propellergetriebenen Miniflügler von gut vier Meter Länge, der mit Hilfe eines sogenannten Bahnverfolgungsradars ferngesteuert wird, das Feindgelände photographiert und dann ferngesteuert zum Startpunkt zurückkehrt, wo er an einem Fallschirm herabsegelt.

                                                                                                                                   Der Spiegel, 10.01.1966, Nr. 3

Bleibt der Einsatz von Drohnen für Jahrzehnte auf die Luft und das Militär beschränkt, schwimmen sie heute auch auf dem Wasser, unter Wasser, fahren auf dem Land – und überhaupt findet man Drohnen inzwischen überall an Orten, die für Menschen unzugänglich oder zu gefährlich sind:

Nachdem die erste Suchaktion mit der Drohne vor einigen Tagen bereits nach kurzer Zeit abgebrochen werden musste, war sie am Samstag nach Angaben der Behörden in eine bisherige Rekordtiefe von 4695 Metern getaucht.

                                                                                                                                       Spiegel, 19.04.2014 (online)


Das Ende der (Wort-)Geschichte?

Die Gegenwart schwelgt in den noch neuen Möglichkeiten des privaten Einsatzes von Drohnen in allen Formen und Ausführungen (häufig z. B. als Quadro- oder Multicopter, also einer Drohne, die aus Stabilitätsgründen mit vier oder mehr Antrieben ausgestattet ist):

Das Luftverkehrsgesetz schreibt eine Genehmigung erst dann vor, wenn die Drohne mehr als fünf Kilo wiegt oder zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wird.
Allerdings müssen Hobby-Piloten ihr Fluggerät in Sichtweite und in einigen Bundesländern auch unterhalb von 100 Metern Flughöhe halten. Sie müssen einen Mindestabstand zu Flugplätzen beachten und Flugverbotszonen meiden, etwa über militärischen Anlagen. Außerdem sollten sie sich vergewissern, ob ihre Haftpflichtversicherung mögliche Schäden abdeckt, die sie mit der Drohne anrichten.

                                                                                                                        Süddeutsche Zeitung, 28.11.2014

Die Fähigkeiten von Drohnen scheinen längst noch nicht ausgeschöpft zu sein, und angesichts automatisierter Systeme trennt uns heute nicht nur allein ein kleiner Schritt von der gänzlich unbemannten Luftfahrt – sondern auch vom vollständig automatisierten Krieg der Drohnen:

Drohnen zu Lande, zu Wasser und in der Luft seien deshalb die Zukunft der Kriegführung.

                                                                                                                                       Spiegel, 15.05.2013 (online)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Solf (15. Dezember 2017). Eine Miszelle zum Eintrag Drohne im DWDS. Im Zentrum Sprache. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ujke


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